Hinweis: Unsere Produkte Grüner Strom comfort+ und Grüner Strom nacht+ werden ausschließlich für Verbrauchsstellen in Tirol angeboten.
Grundversorgung (Versorgung letzter Instanz)
Haushaltskunden und Kleinunternehmen können entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Grundversorgung (Versorgung in letzter Instanz) in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist eine Anfrage des Interessenten an die Ökoenergie Tirol GmbH und das Vorliegen eines bestehenden Netznutzungsvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber. Die Belieferung erfolgt ausschließlich für Verbrauchsstellen in Tirol.
Das Grundversorgungsprodukt ist ein reines Energieprodukt. Zusätzlich zu bezahlen sind sämtliche Netzdienstleistungen wie z.B. Netzentgelte, Messleistungen sowie vom Netzbetreiber einzuhebende allfällige weitere Abgaben und Steuern. Diese werden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Zum Produkt- und Preisblatt Grundversorgung für Haushalte
Zum Produkt- und Preisblatt Grundversorgung für Kleinunternehmen
Für die Grundversorgung gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) von der Ökoenergie Tirol GmbH.
Vor der Belieferung mit einem Grundversorgungsprodukt hat der Kunde eine Barsicherheit auf das Konto von der Ökoenergie Tirol GmbH einzuzahlen bzw. zu überweisen. Die Höhe der Barsicherheit richtet sich bei Haushaltskunden nach der Abschlagszahlung für einen Monat und bei Kleinunternehmen nach den Abschlagszahlungen für drei Monate.
Zudem kann der Grundversorgungsvertrag durch den Lieferanten gemäß § 66a Abs. 4 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Stromhändler oder sonstiger Lieferant bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen.
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